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Notauffanggruben
Bei Schäden an Induktionsöfen besteht die Gefahr des unkontrollierten Austritts von Metallschmelze und Kühlflüssigkeit. Wenn Flüssigmetall und Wasser zusammentreffen, besteht die Gefahr einer physikalischen Explosion. Um dieses Gefahrenpotential für Menschen und Betriebstechnik zu minimieren, ist der Einbau einer Notauffanggrube erforderlich. Nach Arbeitsschutzgesetz § 4 müssen Notauffanggruben dem Stand der Technik entsprechen. Eine Planungshilfe dazu ist das VDG-Merkblatt S80.
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Der Zulaufteil unter dem Ofen hat die Funktion, austretendes Wasser schnell abzuscheiden und Flüssigmetall zügig in den Auffangbereich zu führen. Deshalb besteht der Zulaufteil aus einer tragfähigen Fundamentplatte mit Gefälle zum Auffangbereich. Darauf liegt die Ausgleichschicht aus porösem Granulat, das mineralisch gebunden ist zu einer festen, tragfähigen und hochdurchlässigen Schicht. Auf der Ausgleichschicht liegt mit einem Gefälle von 4° bis 6 ° die Filterschicht. Die Filterschicht wird fugenlos ausgeführt und besteht im Wesentlichen aus Feuerfestgranulat, das mineralisch gebunden ist zu einer festen, haufwerksporigen und hochdurchlässigen Schicht, die Metallschmelzen aufgrund der Zusammensetzung sicher zurückhält. Umgebende Bauteile bzw. Fundamente werden durch Randsteine aus gleichem Material geschützt. Das Filtermaterial hat sehr gute Isoliereigenschaften. Um die Filterschicht vor Verschmutzung zu schützen, ist diese vollflächig mit einer Abdeckung versehen. Die Abdeckung besteht aus Aluminium-Trapezblech, das quer zum Gefälle liegt und austretendes Wasser schnell zur Seite abführt. Der Randbereich ist labyrinthartig mit Blechwinkeln abgedeckt. Damit sind eine ungehinderte Dampfexpansion und die Vermeidung von Kondensat gewährleistet.
Der Auffangbereich besteht aus der umgebenden Fundamentstruktur mit einem Gefälle von 0,5° bis 2° zum Ablauf. Der Ablauf des anfallenden Kühlwassers kann in einen Pumpenschacht erfolgen oder in das Abwassernetz des Betriebs.
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